BGH Urteil vom 27.02.03

Die nachstehenden Ausführungen gelten für Planungsverträge die vor der aktuellen HOAI (17.08.2009) vereinbart wurden.

Mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz auch in den Leistungsphasen 6 und 7 ansetzen

Der BGH hatte u.a. festgestellt, dass die vorhandene Bausubstanz nur in den Leistungsphasen bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt werden darf, in denen sie tatsächlich mitverarbeitet wird. Die Berücksichtigung ist auch dann möglich, wenn eine schriftliche Vereinbarung darüber nicht zustande gekommen ist.

Ordnungsgemäße Honorarberechnung lohnt sich
Die Frage ob sich das lohnt, kann mit einem Ja auch für relativ kleine Baumaßnahmen beantwortet werden. Selbst wenn lediglich die Leistungsphasen 6 und 7 betrachtet werden ergeben sich hohe Honorardifferenzen:

Einseitige Nichtanerkennung des AG nicht BGH-konform
Der Vertragsgegenstand entscheidet über die fachlichen Anforderungen der Mitverarbeitung vorhandener Bausubstanz und nicht die Meinung des Auftraggebers. Der Planer muss die Mitverarbeitung je Leistungsphase darlegen.

Weitere Begründung zur Anrechenbarkeit aus der VOB/A
Um Leistungen für den Einbau neuer Bausubstanz ausschreiben zu können ist auch die vorhandene Bausubstanz bei der Ausschreibung planerisch in allen erforderlichen Einzelheiten mitzuverarbeiten. Dieses Erfordernis ergibt sich aus § 9 VOB/A. Danach ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preis ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. In Nr. 2 des §9 VOB/A fordert der Verordnungsgeber außerdem dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Risiko aufgebürdet werden darf. Die VOB/A ist gleichzeitig als DIN 1960 eingeführt.

Begründungscheckliste (Beispiele) Auszug: für Mitverarbeitung in Leistungsphase 6+7


Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
1. Vertragsbedingungen

- Beschreibung der vorhandenen Bausubstanz als allgemeine Kalkulationsgrundlage für die Schutzmaßnahmen während der Bauzeit
- Vertragsbedingungen mit Angabe der Abmessungen der vorhandenen Altbausubstanz als allgemeine Kalkulationsunterlage für neue Leistungen, z.B. beengte Baustelleneinrichtungsmöglichkeiten, kleinteilige Anlieferungen, Schallschutzmaßnahmen, mehrmaliges Umlagern von Baustelleneinrichtungen, Beachtung von Brandschutzvorschriften der vorhandenen Bausubstanz während der Bauzeit (z.B. bei Schweißarbeiten in Altbauten).
- Kalkulationsvorgaben zum gewerkespezifischen Bauablauf in der vorhandenen Bausubstanz:
- z.B. Anfertigung einer innenliegenden Stahlbautreppe in mehreren Einzelteilen, um sie in den Altbau (Fenster/Türöffnungen beachten) zunächst eintranportieren zu können, evtl. probeweise Montage im Herstellerbetrieb.
- Einzelaufmaß von vorh. Tür- und Fensteröffnungen als Arbeitsvorbereitung

2. Positionen der Ausschreibungsunterlagen (Mitverarbeitung der vorh. Bausubstanz im Rahmen der Erstellung der Positionen).

- Leistungsposition bei Mitverarbeitung vorhandener Bausubstanz:
- z. B. Einbau eines Bodenkonvektorkanals der sich mit seinem Querschnitt und den Anbauelementen einer vorhandenen unregelmäßig verlaufenden gotischen Natursteinwand anpassen muss
- z. B. Trockenlegung von erdberührenden Bauteilen
- Leistungsposition zur Anfertigung von Musterflächen betreffend Arbeiten an der vorhandenen Bausubstanz:
- z.B. Reinigungsverfahren alter Natursteinwände, Anstriche- Beschichtungssysteme auf vorhandenen Fassaden / Innenwänden
- Positionen zum Aufmaß bestimmter Details der relevanten Altbausubstanz als Grundlage zur Erstellung von Werkstattzeichnungen:
- z.B. für den Einbau einer Stahl-Bühne für eine Heizung oder Fenster in unregelmäßigen vorhandenen Fensteröffnungen.
- Positionen mit Maßnahmen zur Begrenzung von Erschütterungen und Rissbildungen der verbleibenden vorhandenen Altbausubstanz:
- z.B. bei Unterfangungen von vorh. Fundamenten oder Abbruch von vorh. Stahlbetonbauteilen im Altbau.
- Leistungspositionen zu Toleranzausgleichsmaßnahmen (Ebenheits-toleranzen) bei Einbau neuer Fußböden auf alten unebenen Unterkonstruktionen.
- Leistungspositionen für besondere Anpassarbeiten im Übergangsbereich an der vorhandenen Bausubstanz:
- z.B. neue Fassade und neue Geschossdecken mit Einbindung in die vorhandene Altbaufassade.
- Verbreiterte Auflager auf vorhandenen Altkonstruktionen, um die Lastabtragung / Lastverteilung über die vorhandene Bausubstanz (konstruktiv einbeziehen) zu ermöglichen.
- Positionen für prov. Maßnahmen während der Bauzeit:
- z.B. zeitlich Befristete Verlegung von Fluchtwegen in der vorhandenen umzubauenden Altbausubstanz, incl. prov. Ausschilderung.
- Sicherheitsmaßnahmen in vorhandenen Altbaubereichen (Abstützungen von vorhandenen Decken, Sicherheitsabsperrungen)
- Positionen für kraftschlüssige Befestigungselemente in der vorhandenen Bausubstanz (Winkeleisen, Gewindestangen, Laschen, Kraftdübel, )
- Leistungspositionen zu Abdichtungsarbeiten an der vorhandenen Altbausubstanz
- Positionen zur schonenden Herstellung von Durchbrüchen (bes. bei Holzbalkendecken), Schlitzen und Herstellen von Öffnungen in der Altbausubstanz
- Positionen zur Ertüchtigung von vorhandenen Konstruktionen:
- z. B. Einbau und Befestigung von Brandschutzbekleidungen an vorhandener Bausubstanz
- Verstärkung von Fachwerkbalken durch konstruktive Maßnahmen
- Aufbau von Brüstungs-Feuerüberschlagswegen in der Albausubstanz
- Positionen zur Anwendung besonderer Materialien im Bereich der Altbausubstanz:
- z.B Quellmörtel bei neuen Stahlunterzügen unter vorhandenen Deckenkonstruktionen als konstruktives, auflagerndes Bindeglied.
- Positionen zur Untergrundbehandlung der Altbausubstanz:
- z.B. Haftgrund oder Ebenheitsausgleichsschicht vor Neu-beschichtung/Anstrich.
- Vermeidung von Abseifen neuer Anstriche.
- Gestalterische Positionsvorgaben für neue Bauteile, die mit der vorhandenen Bausubstanz eine gestalterische Verbindung eingehen:
- z.B. Richtung von Oberflächenmustern neuer Bauteile in Bezug zur Oberflächengestaltung vorhander Bausubstanz.


Leistungsphase 7: Angebotsauswertung

Leistungen

- Wertung alternativ angebotener Materialien:
- z.B. Alternative Anstrichsysteme auf vorhandener Bausubstanz
- Alternative Bodenbeläge als Nebenangebot ggfs bei Nichteignung Ausscheiden des Angebotes gem. §25 VOB/A.
- Wertung alternativ angebotener Konstruktionen:
- z.B. Alternative Fensterbeschläge (denkmalrechtlich zulässig?)
- z.B. Alternative Dacheindeckungskonstruktionen,
- z.B. Moderne Abdichtungstechniken statt traditioneller handw. Abdichtungen?
- z.B. Alternative Befestigungstechniken am Altbau (z.B. Treppengeländer)
- Wertung alternativ angebotener Gestaltungen:
- z.B. Alternativangebot: Betontreppe statt Stahltreppe im Altbau,
- z.B. Alternative als Fertiggaube statt handwerklich erstellter Gaube


Beispiele zur Technischen Ausrüstung

- Neue Bodeneinbaukanäle für Konvektorheizungen in alter vorhandener Baukonstruktion durch Mitverarbeitung vorhandener Baukonstruktionen.
- Positionen zur sichtbaren Leitungsführung (Befestigungselemente an der vorhanden Bausubstanz), gestalterische Mitverarbeitung.
- Positionen zum Einbau einer neuen Heizung (Obergeschoß) in vorhandener Bausubstanz mit Schallentkopplung, Brandschutzanforderungen in Bezug auf die vorhandene Bausubstanz:
- z.B. Einhausung des Heizraumes und Bekleidung vorh. Konstruktionen mit Fibersilikatplatten