Honorar und anrechenbare Kosten für Architektenleistungen
bei betrieblichen Einbauten (§ 10 Abs. 4 HOAI)
Kostengruppe 3.4 (DIN 276/81) |
|
![]() |
![]() |
gem. § 10 (4) HOAI 25%-Regel beachten |
gem. § 10 (4) letzter Satz vereinbaren |
![]() |
|
auf Kostengr. 3.4 bleibt unberührt anwendbar |
|
Die Kosten der Kostengruppe 3.4 sind nach § 10 (4) beschrankt anrechenbar [25%-Klausel gem. § 10 (4)] wenn der Architekt diesbezüglich keine Planungs und Bauüberwachungsleisutngen erbringt. Werden entsprechende Leistungen erbracht, ist ein gesondertes Honorar für die fachlichen Planungsleistungen zu vereinbaren.

