Zusammenarbeit der Planungsbeteiligten untereinander
Die Gesamtkoordination aller Planungsleistungen ist wesentlicher Bestandteil der Architektenleistungen und beeinflusst somit auch den Honorarerlös entscheidend. In der Gesamtkoordination wird meistens uneffektiv mit hohen Arbeitsstundenverlusten gearbeitet. Hier bestehen noch große Rationalisierungsmöglichkeiten.Verteilung der Aufgaben und der Verantwortung
Die Integration der Leistungen der beteiligten Fachbüros bedeutet zunächst, dass Sie sich mit der Verteilung des Leistungsumfangs und der Leistungsabgrenzung auf die Planungsbeteiligten befassen sollten. Auf dieser Basis werden dann die Verträge mit den weiteren an der Planung Beteiligten abgeschlossen. Damit definieren Sie automatisch die Grenzen Ihres späteren Haftungsrisikos als Architekt.
Die Grenzen der Haftung als Architekt sind nur bei konsequenter technischer, inhaltlicher und räumlicher Leistungsabgrenzung und Dokumentation nachvollziehbar. Als Architekt wollen Sie ja nicht für die Leistungen der Sonderfachleute mit haften. Das Thema wird sehr oft unterschätzt.
Die nachfolgend beigefügte Übersicht zeigt für übliche Planungsfälle, wer für welche Leistungen verantwortlich ist. In besonderen Fällen ist eine genaue Regelung im Planungsvertrag anzustreben.
Leistungsabgrenzung Architekt - Sonderfachbüro
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Architekt
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Prüfen, ob ein Sonderfachbüro erforderlich ist oder nicht, wenn ja Empfehlung mit Begründung an den Bauherrn |
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Aufgabenstellung und architektonische Vorgaben für das Sonderfachbüro vorgeben |
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Eigene Prüfung, ob die vorgegebenen Arbeitsgrundlagen vollständig und schlüssig sind. Generelle Hinweispflicht an AG und Architekt |
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Prüfung, ob die Planungsergebnisse und entspr. Begründungen des Sonderfachbüros verwertbar sind und den Kostenrahmen einhalten |
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Ausarbeitung der beauftragten Planungen oder Beratungen |
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Prüfung, ob die Leistungen des Sonderfachbüros offensichtliche (für Architekten erkennbare) Fehler enthalten oder das Planungskonzept des Architekten beeinträchtigen |
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Eigene Verantwortung für die fachlichen Inhalte, die Spezialkenntnisse erfordern |
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Integration der Ergebnisse des Sonderfachbüros |
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Häufige Stichworte zur
Gesamtkoordination:
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Herkunft
und Termine der Angaben
zu Festeinbauten, Einrichtungen und Gerätefundamenten |
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Baurelevante
Angaben der Fachingenieure (z.B. wasserdichte Rohrdurchführungen) |
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Stahlmengenangaben
(z.B. Bewehrungsstahl und Sonderteile, Konsolen...) |
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Flächenbedarf
und Lastannahmen von techn. Zentralen, Schächten und Deckenbereichen |
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Wand- und Deckenbefestigungen sowie Energieversorgung von Einrichtungen |
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Gründungsempfehlungen
des Baugrundgutachters |
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Elektrische Ansteuerung von Einrichtungen (z.B. RS-Türen oder Sonnenschutzanlagen) |
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Inbetriebnahmetermine
Heizung in Verbindung mit Ausbauarbeiten |
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Bei
Gewerbebauten steht oft sogar das Thema “Eintransportöffnungen” für Großgeräte
im Mittelpunkt. Eine von einem Fachplaner vergessene Ausschreibung für ein Großgerät
kann auf den Ablauf der Ausbauarbeiten schwerwiegende Folgen ausüben.
Vorteile der Leistungsabgrenzung für Sie
1. Leistungs- und Haftungsgrenzen: Bei evtl. späteren Mängeln können Sie sich an der definierten Leistungsgrenze orientieren. Für Leistungen, die von den Fachingenieuren erbracht wurden, haften die Fachingenieure dann auch selbst. Bei klarer Leistungsabgrenzung reduzieren Sie also Ihr eigenes Haftungsrisiko beträchtlich.
2. Termine und Änderungen: Durch rechtzeitige Leistungsabgrenzungen vermeiden Sie oft erhebliche Terminverzögerungen und Änderungsplanungen innerhalb der Planungsbeteiligten. Sie kennen das ja, wenn plötzlich mitten im Planungsablauf erkannt wird, dass noch gar keine Festeinbauten ausgeschrieben sind obwohl die Angaben dringend gebraucht werden.
3. Kostensicherheit und anrechenbare Kosten: Mit eindeutiger Leistungsabgrenzung sind auch die jeweils anteilig für jeden Fachplaner zur Verfügung stehenden Budgets und anrechenbaren Kosten definiert.
