VOB/B

Die „Vertragsordnung“ im Bauwesen die VOB/B ist gleichzeitig als DIN 1961 eingeführt. Die VOB/B regelt die vertraglichen Inhalte der Zusammenarbeit der Vertragspartner, soweit die VOB/B vereinbart wurde. Das bedeutet, dass die VOB/B, um wirksam zu sein, ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart sein muss. Hier können Sie den Verordnungstext der VOB/B downloaden.

VOB/B downloaden ()